Die Teilungserklärung ist im § 8 des deutschen Wohnungseigentumsrechts festgelegt. Es ist eine Erklärung des Eigentümers eines Grundstückes an das Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück aufgeteilt wird, sogenannte Miteigentumsanteile. Diese können wiederum mit einem Sondereigentum an einzelnen Wohnungen oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen verbunden sein.
In der Teilungserklärung wird bestimmt, welche Teile des Gebäudes in Sondereigentum stehen und welche zum Gemeinschaftseigentum gehören. Auch Sondernutzungsrechte können in der Teilungserklärung geregelt werden. Zur Teilungserklärung gehört ein Teilungsplan, der von der zuständigen Behörde bescheinigt werden muss. Eine Teilungserklärung muss notariell beglaubigt sein, damit sie rechtlich gültig ist. Anschließend wird sie beim Grundbuchamt aufbewahrt.
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