Der Erschließungsbeitrag ist eine Kommunalabgabe, die vom Grundstückseigentümer bezahlt werden muss. Damit finanziert die Kommune die Erschließung des Grundstücks, insbesondere die eines Baugrundstückes. Die private Erschließung innerhalb des Grundstücks liegt dagegen in den Händen des Bauherren und gehört nicht zum Erschließungsbeitrag.
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Baugrundstücke, Industriegrundstücke, Gewerbegrundstücke, Freizeitgrundstücke, Bauerwartungsland, Agrarflächen