Die Eigentümerversammlung ist nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) das höchste Beschluss- und Verwaltungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft, die dazu dient gemeinschaftliche Belange zu regeln. Eine Eigentümerversammlung sollte mindestens einmal pro Jahr stattfinden.
Gemeinschaftlich werden dort Beschlüsse über das vergangene Wirtschaftsjahr und Planungen für das kommende Wirtschaftsjahr getroffen. Im WEG sind alle Bereiche festgelegt, über die eine Eigentümerversammlung bestimmen kann.
Eigentumswohnungen, Etagenwohnungen, Terrassenwohnungen, Penthouses / Lofts, Appartements, Maisonette-Wohnungen
Baugrundstücke, Industriegrundstücke, Gewerbegrundstücke, Freizeitgrundstücke, Bauerwartungsland, Agrarflächen