Immobilien-ABC


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Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip sieht ab dem 1. Juni 2015 vor, dass die Provision für Immobilienmakler von denjenigen bezahlt werden muss, die die Leistung des Maklers bestellt haben. Somit fällt die Provisionszahlungspflicht von nun an auf den Eigentümer zurück und kann nicht mehr auf die Mieter übertragen werden.

Das Team der act Analysen + Immobilien GmbH & Co. KG wird Sie überzeugen, dennoch nicht auf die Dienste eines Maklers zu verzichten. Wir nehmen Eigentümern von Mietobjekten viel Arbeit ab und bieten dabei Professionalität, Seriosität und einen Schutz der Privatsphäre.

Wir kümmern uns für Sie um Besichtigungen – auch am Wochenende oder nach dem Feierabend – und die Bonitätsprüfung von potentiellen Mietern. Kompetenz, Fachwissen und Vertrauen sind dem act-Team ebenso wichtig wie eine gute und vor allem erfolgreiche gemeinsame Zusammenarbeit.

Lesen Sie dazu auch unsere 10 guten Gründe, warum es sinnvoll ist sich bei Immobilien-Geschäften für einen Makler zu entscheiden.

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