Immobilien-ABC


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Abschreibung (linear)

Da davon ausgegangen wird, dass sich eine Immobilie im Laufe der Zeit abnutzt und somit jedes Jahr an Wert verliert, gibt es die Möglichkeit zur Abschreibung von Altbauten, auch Absetzung für Abnutzung genannt (AfA). Wer also eine alte Immobilie kauft, kann daher die Herstellungskosten und die Anschaffungskosten für einen Zeitraum von 50 Jahren von der Steuer absetzen.

Die Abschreibung erfolgt dabei linear, das heißt der Satz für die Abschreibung bleibt über die komplette Zeit gleich und ändert sich nicht. Für Gebäude, die vor 1925 gebaut wurden, gilt bei der Abschreibung ein Satz von 2,5 % der Herstellungs- und Anschaffungskosten – für Gebäude, die nach 1925 erstellt wurden nur 2 %.

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